Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.06.2003

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   BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 40.03   

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https://dejure.org/2003,4083
BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 40.03 (https://dejure.org/2003,4083)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.2003 - 4 BN 40.03 (https://dejure.org/2003,4083)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 4 BN 40.03 (https://dejure.org/2003,4083)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BNatSchG1998 § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Abs. 2; BNatSchG 2002 § 23 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 3; GG Art. 72 Abs. 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
    Nationalpark; Besiedlung in; Gaststätte in; Beschränkung der Öffnungszeiten; Gesetzgebungskompetenz; konkurrierende Gesetzgebung; Rahmengesetzgebung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BNatSchG1998 § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Abs. 2
    Beschränkung der Öffnungszeiten; Besiedlung in -; Gaststätte in -; Gesetzgebungskompetenz; Nationalpark; Rahmengesetzgebung; konkurrierende Gesetzgebung

  • Wolters Kluwer

    Landesrechtliche Festsetzung von Öffnungs- und Sperrzeiten für Gaststätten in einem Nationalpark aus naturschutzrechtlichen Gründen; Kompetenzordnung des Grundgesetzes; Ausgrenzung des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans aus einem Nationalpark; Streitwertentscheidung ...

  • Judicialis

    BNatSchG 1998 § 13 Abs. 2 Satz 1; ; BNatSchG 1998 § ... 14 Abs. 2; ; BNatSchG 2002 § 23 Abs. 2 Satz 1; ; BNatSchG 2002 § 24 Abs. 3; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 11; ; GG Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob ein Bundesland kraft Naturschutzrechts die Öffnungs- und Sperrzeiten für Gaststätten in einem wie ein Naturschutzgebiet zu schützenden Nationalpark festsetzen darf

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Gaststättenöffnungszeiten aus naturschutzrechtlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Länder können auf naturschutzrechtlicher Grundlage Öffnungszeiten von Gaststätten in Nationalparks und Naturschutzgebieten regeln! (IBR 2003, 1109)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1518
  • BauR 2004, 311
  • NuR 2004, 167
  • ZfBR 2004, 61
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 40.03
    Zwar lässt sich ein solches Gesetz dem Recht der Wirtschaft i.S. des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zuordnen, weil darunter alle das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen zu verstehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 1970 - 2 BvO 1/65 - BVerfGE 28, 119 ).

    Vorrang hat Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG, weil er gegenüber der weit zu verstehenden Bestimmung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (BVerfG, Beschluss vom 18. März 1970, a.a.O. ) eine kompetenzielle Spezialregelung darstellt.

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 40.03
    Da nicht unterstellt werden kann, dass das Grundgesetz dieselbe Sachkompetenz in zwei verschiedenen Bestimmungen mit unterschiedlichem Ausmaß regelt, kann Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG nur so ausgelegt werden, dass die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das Recht der Wirtschaft nicht denselben sachlichen Bereich erfasst wie die Rahmenkompetenz des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Oktober 1962 - 2 BvF 2/60, 1, 2, 3/61 - BVerfGE 15, 1 zum Verhältnis zwischen Art. 74 Abs. 1 Nr. 21 und Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GG).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.2003 - 4 BN 26.03   

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https://dejure.org/2003,26431
BVerwG, 03.06.2003 - 4 BN 26.03 (https://dejure.org/2003,26431)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2003 - 4 BN 26.03 (https://dejure.org/2003,26431)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 4 BN 26.03 (https://dejure.org/2003,26431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bebauungsplan für einen Golfplatz; Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen; Enteignung von Grundstücken

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bebauungsplan für einen Golfplatz; Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen; Enteignung von Grundstücken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2004, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2003 - 4 BN 26.03
    Zumindest die Rüge, mit der sich die Beschwerde gegen die Annahme des Normenkontrollgerichts wendet, die Antragsgegnerin habe gegen das Abwägungsgebot verstoßen, greift jedoch nicht durch (zu den übrigen Rügen vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 2003 BVerwG 4 CN 14.01 juris).
  • BVerwG, 05.01.1999 - 4 BN 28.97

    Bundesfernstraße, Bebauungsplan; planfeststellungsersetzender Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2003 - 4 BN 26.03
    In dem von der Beschwerde zitierten Beschluss vom 5. Januar 1999 BVerwG 4 BN 28.97 (NuR 1999, 384) hat der erkennende Senat ausgeführt, dass naturschutzrechtlich notwendige Maßnahmen grundsätzlich auch auf privaten Grundstücken festgesetzt werden dürfen, und zwar unabhängig von der Frage, ob die Realisierung dieser Planung privatrechtlich möglich ist.
  • BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13

    Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten;

    Er ist aber im Fall einer Festsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen ohne Weiteres davon ausgegangen, dass sie bei fehlender Bereitschaft der betroffenen Eigentümer und fehlenden Zwangsmöglichkeiten wegen dauerhafter Vollzugsunfähigkeit unwirksam sein kann (Beschluss vom 3. Juni 2003 - BVerwG 4 BN 26.03 - BRS 66 Nr. 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2020 - 8 S 2280/18

    Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in einem anderen ("Ausgleichs"-)

    Danach fehlt es an der Planerforderlichkeit, wenn von vornherein feststeht, dass die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können und wenn zudem der gesamte Bebauungsplan mit deren Durchführung steht oder fällt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.06.2003 - 4 BN 26.03 -, NuR 2004, 167 = juris Rn. 4).

    Die Erzielung entsprechender Übereinkünfte erschien - unabhängig von grundsätzlich ebenfalls in Betracht kommenden Enteignungen (§§ 85 ff. BauGB) und ihrer Berücksichtigung bei der Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.2003 - 4 BN 26.03 -, a.a.O. Rn. 6) - durchaus möglich.

  • VGH Bayern, 01.09.2022 - 15 N 21.2289

    Unwirksamer Bebauungsplan - keine bloße Feststellung der Unvereinbarkeit mit

    Diesbezügliche Fragen wurde im ergänzenden Verfahren aber weder erörtert noch wurde ihnen im Vorfeld der Abwägung ermittelnd und bewertend nachgegangen, obwohl hierzu Anlass bestanden hätte (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.2020 - 15 N 19.1262 - juris Rn. 12; vgl. auch HessVGH, U.v. 2.12.2002 - 9 N 3208/98 - BRS 65 Nr. 220 = juris Rn. 61 ff. sowie im Nachgang hierzu BVerwG, B.v. 3.6.2003 - 4 BN 26/03 - BRS 66 Nr. 218).
  • BVerwG, 11.08.2004 - 4 BN 32.04

    Ausdrücklicher Hinweis in einem einheitlich erlassenen Bebauungsplan hinsichtlich

    Sie verweist auf den Beschluss des Senats vom 3. Juni 2003 - BVerwG 4 BN 26.03 - (NuR 2004, 167) und entnimmt ihm Rechtsgrundsätze für den Fall dauernder Vollzugsunfähigkeit von Festsetzungen für Ausgleichsmaßnahmen.
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